Einsatz von Cookies

Cook­ies sind kleine Text­dateien, bzw. son­stige Spe­icherver­merke, die Infor­ma­tio­nen auf Endgeräten spe­ich­ern und Infor­ma­tio­nen aus den Endgeräten ausle­sen. Z.B. um den Login-Sta­tus in einem Nutzerkon­to, einen Warenko­rbin­halt in einem E‑Shop, die aufgerufe­nen Inhalte oder ver­wen­dete Funk­tio­nen eines Onlin­eange­botes spe­ich­ern. Cook­ies kön­nen fern­er zu unter­schiedlichen Zweck­en einge­set­zt wer­den, z.B. zu Zweck­en der Funk­tions­fähigkeit, Sicher­heit und Kom­fort von Onlin­eange­boten sowie der Erstel­lung von Analy­sen der Besucherströme.

Hin­weise zur Ein­willi­gung: Wir set­zen Cook­ies im Ein­klang mit den geset­zlichen Vorschriften ein. Daher holen wir von den Nutzern eine vorherge­hende Ein­willi­gung ein, außer wenn diese geset­zlich nicht gefordert ist. Eine Ein­willi­gung ist ins­beson­dere nicht notwendig, wenn das Spe­ich­ern und das Ausle­sen der Infor­ma­tio­nen, also auch von Cook­ies, unbe­d­ingt erforder­lich sind, um dem den Nutzern einen von ihnen aus­drück­lich gewün­scht­en Teleme­di­en­di­enst (also unser Onlin­eange­bot) zur Ver­fü­gung zu stellen. Die wider­ru­fliche Ein­willi­gung wird gegenüber den Nutzern deut­lich kom­mu­niziert und enthält die Infor­ma­tio­nen zu der jew­eili­gen Cookie-Nutzung.

Hin­weise zu daten­schutzrechtlichen Rechts­grund­la­gen: Auf welch­er daten­schutzrechtlichen Rechts­grund­lage wir die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en der Nutzer mit Hil­fe von Cook­ies ver­ar­beit­en, hängt davon ab, ob wir Nutzer um eine Ein­willi­gung bit­ten. Falls die Nutzer ein­willi­gen, ist die Rechts­grund­lage der Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en die erk­lärte Ein­willi­gung. Andern­falls wer­den die mith­il­fe von Cook­ies ver­ar­beit­eten Dat­en auf Grund­lage unser­er berechtigten Inter­essen (z.B. an einem betrieb­swirtschaftlichen Betrieb unseres Onlin­eange­botes und Verbesserung sein­er Nutzbarkeit) ver­ar­beit­et oder, wenn dies im Rah­men der Erfül­lung unser­er ver­traglichen Pflicht­en erfol­gt, wenn der Ein­satz von Cook­ies erforder­lich ist, um unsere ver­traglichen Verpflich­tun­gen zu erfüllen. Zu welchen Zweck­en die Cook­ies von uns ver­ar­beit­et wer­den, darüber klären wir im Laufe dieser Daten­schutzerk­lärung oder im Rah­men von unseren Ein­willi­gungs- und Ver­ar­beitung­sprozessen auf.

Spe­icher­dauer: Im Hin­blick auf die Spe­icher­dauer wer­den die fol­gen­den Arten von Cook­ies unterschieden:

  • Tem­poräre Cook­ies (auch: Ses­sion- oder Sitzungs-Cook­ies): Tem­poräre Cook­ies wer­den spätestens gelöscht, nach­dem ein Nutzer ein Online-Ange­bot ver­lassen und sein Endgerät (z.B. Brows­er oder mobile App­lika­tion) geschlossen hat.
  • Per­ma­nente Cook­ies: Per­ma­nente Cook­ies bleiben auch nach dem Schließen des Endgerätes gespe­ichert. So kön­nen beispiel­sweise der Login-Sta­tus gespe­ichert oder bevorzugte Inhalte direkt angezeigt wer­den, wenn der Nutzer eine Web­site erneut besucht. Eben­so kön­nen die mit Hil­fe von Cook­ies erhobe­nen Dat­en der Nutzer zur Reich­weit­en­mes­sung ver­wen­det wer­den. Sofern wir Nutzern keine expliziten Angaben zur Art und Spe­icher­dauer von Cook­ies mit­teilen (z. B. im Rah­men der Ein­hol­ung der Ein­willi­gung), soll­ten Nutzer davon aus­ge­hen, dass Cook­ies per­ma­nent sind und die Spe­icher­dauer bis zu zwei Jahre betra­gen kann.

All­ge­meine Hin­weise zum Wider­ruf und Wider­spruch (Opt-Out): Nutzer kön­nen die von ihnen abgegebe­nen Ein­willi­gun­gen jed­erzeit Wider­rufen und zudem einen Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung entsprechend den geset­zlichen Vor­gaben im Art. 21 DSGVO ein­le­gen (weit­ere Hin­weise zum Wider­spruch erfol­gen im Rah­men dieser Daten­schutzerk­lärung). Nutzer kön­nen Ihren Wider­spruch auch mit­tels der Ein­stel­lun­gen Ihres Browsers erklären.

Weit­ere Hin­weise zu Ver­ar­beitung­sprozessen, Ver­fahren und Diensten:

  • Ver­ar­beitung von Cook­ie-Dat­en auf Grund­lage ein­er Ein­willi­gung: Wir set­zen ein Ver­fahren zum Cook­ie-Ein­willi­gungs-Man­age­ment ein, in dessen Rah­men die Ein­willi­gun­gen der Nutzer in den Ein­satz von Cook­ies, bzw. der im Rah­men des Cook­ie-Ein­willi­gungs-Man­age­ment-Ver­fahrens genan­nten Ver­ar­beitun­gen und Anbi­eter einge­holt sowie von den Nutzern ver­wal­tet und wider­rufen wer­den kön­nen. Hier­bei wird die Ein­willi­gungserk­lärung gespe­ichert, um deren Abfrage nicht erneut wieder­holen zu müssen und die Ein­willi­gung entsprechend der geset­zlichen Verpflich­tung nach­weisen zu kön­nen. Die Spe­icherung kann ser­ver­seit­ig und/oder in einem Cook­ie (soge­nan­ntes Opt-In-Cook­ie, bzw. mith­il­fe ver­gle­ich­bar­er Tech­nolo­gien) erfol­gen, um die Ein­willi­gung einem Nutzer, bzw. dessen Gerät zuord­nen zu kön­nen. Vor­be­haltlich indi­vidu­eller Angaben zu den Anbi­etern von Cook­ie-Man­age­ment-Dien­sten, gel­ten die fol­gen­den Hin­weise: Die Dauer der Spe­icherung der Ein­willi­gung kann bis zu zwei Jahren betra­gen. Hier­bei wird ein pseu­do­nymer Nutzer-Iden­ti­fika­tor gebildet und mit dem Zeit­punkt der Ein­willi­gung, Angaben zur Reich­weite der Ein­willi­gung (z. B. welche Kat­e­gorien von Cook­ies und/oder Dien­stean­bi­eter) sowie dem Brows­er, Sys­tem und ver­wen­de­ten Endgerät gespeichert.